Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Großmann Thiemann Rentmeister PartGmbB Steuerberater) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Wir orientieren uns bei der Gestaltung unserer Website an den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit, insbesondere an:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://stb-gtr.de
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Kontaktangaben
E-Mail: kontakt@stb-gtr.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit den für uns maßgeblichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
  • Einzelne Bedienelemente verfügen derzeit nicht in allen Fällen über für assistive Technologien vollständig auslesbare Beschriftungen.
  • Verlinkte Grafiken und Logos können aufgrund technischer Einschränkungen nicht durchgängig mit differenzierten Alternativtexten versehen werden.
  • Die Kontrastverhältnisse einzelner Textelemente entsprechen nicht in allen Bereichen den empfohlenen Anforderungen.
  • Bestimmte interaktive Elemente sind derzeit nicht uneingeschränkt mit Tastatur oder Screenreader nutzbar. Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Die Website wird mit der technischen Plattform Onepage.io betrieben. Diese Plattform ermöglicht derzeit nicht die vollständige Umsetzung sämtlicher Anforderungen an die Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich der semantischen Auszeichnung, alternativer Beschriftungen sowie individueller Anpassungen von Bedienelementen.
Eine vollständige Umsetzung der Anforderungen würde aktuell einen erheblichen zusätzlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand erfordern und stellt daher eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Derzeit keine.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Derzeit keine gesonderten barrierefreien Alternativen. Bei konkreten Anfragen bemühen wir uns, Inhalte in geeigneter Form bereitzustellen.
Evaluationsmethode
Interne Tests.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Wir prüfen regelmäßig, inwieweit bestehende Barrieren innerhalb der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Plattform reduziert oder beseitigt werden können, und nehmen entsprechende Anpassungen vor, sofern diese technisch umsetzbar sind.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.02.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.02.2026 überprüft.
Quelle: eRecht24